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Rechtsanwalt Kreische Karlsruhe

Quadratischer Scho K.O. für „Milka“

Juli 30th, 2020 Posted by Allgemein 0 thoughts on “Quadratischer Scho K.O. für „Milka“”

88 Jahre lang ist nur eine Schokoladenverpackung quadratisch. Und nach dem Willen der obersten Richter des Bundesgerichtshofs wird Ritter Sport dieses Monopol auch noch eine ganze Weile behalten.

Denn mit Beschlüssen vom 23.07.2020 (I ZB 42/19 und I ZB 43/19, https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020093.html) wies der I. Zivilsenat in Karlsruhe die Anträge des „Milka“ – Herstellers Mondelez auf Löschung von zwei für Tafelschokolade eingetragene Marken von Ritter Sport in Form quadratischer Verpackungen zurück.

Ein jahrzehntelanger Rechtsstreit

Ganze zehn Jahre bissen sich die LILA-Riesen an der quadratisch süßen Konkurrenz des in Baden-Württemberg ansässigen Familienunternehmens Ritter die Zähne aus. Dessen Mitgründerin Clara hatte bereits im Jahre 1932 die eigenwillige Idee, eine Schokolade in quadratischer Form zu produzieren.

Weitere 63 Jahre später hatte sich die quadratische Verpackung für Schokolade qua Benutzung als Herkunftshinweis für Ritter Sport längst durchgesetzt, so dass das Deutsche Patent- und Markenamt einer Eintragung als dreidimensionaler Marke im Jahre 1995 zustimmte. Eine weitere kam im Jahre 2001 hinzu.

Damit aber war anderen Süßwarenherstellern das Anbieten von Tafelschokolade in quadratischen Verpackungen erst einmal verboten. Ein Umstand, mit dem sich Mondelez (ehemals Kraft Foods) partout nicht abfinden wollte. Und so entschied man sich im Jahre 2010, die Löschung der quadratischen Ritter-Sport-Marken zu beantragen und das Monopol der Konkurrenz zu knacken.

Etliche Instanzen und Jahre später scheint dieser Versuch nun endgültig gescheitert zu sein.

Erste Niederlage schon vor drei Jahren

Bereits im Jahre 2017 hatte der BGH den ersten Löschungseinwand von Mondelez, dass die in den Marken gezeigten Verpackungen lediglich typische Gebrauchseigenschaften darin verpackter Tafelschokolade wiedergeben würden, zurückgewiesen. Ein solches in § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG geregeltes sogenanntes „Schutzhindernis“ könne nämlich nur dann zu einer Löschung führen, so die Karlsruher Richter, wenn die Marke ausschließlich aus einer durch die Art der Ware selbst bedingten Form bestehe. Die von Ritter Sport beanspruchte quadratische Form sei aber bereits keine wesentliche Gebrauchseigenschaft von Schokolade.

Ritter Sport behält Monopol

Noch aber hatte Mondelez ein weiteres Eisen im Feuer, um die Marken des Kontrahenten zum Schmelzen zu bringen: Denn grundsätzlich ist eine Marke auch dann zu löschen, wenn diese ausschließlich aus einer Form besteht, die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht. Dieses Schutzhindernis hatte die Rechtsprechung in der Vergangenheit zum Beispiel für als Marken angemeldete Schmuckwaren, Kleider oder Vasen angenommen, bei denen der durch die Form vermittelte ästhetische Wert der Ware derart im Vordergrund stand, dass der Marke selbst kein Herkunftshinweis mehr zugesprochen werden konnte.

Doch drei weitere Jahre später versagte der BGH nun auch diesem Einwand die Gefolgschaft und wies die Löschungsanträge von Mondelez endgültig zurück.

Zwar verfolge Ritter Sport eine Vermarktungsstrategie, in der sie die quadratische Form der Verpackung mit dem bekannten Werbespruch “Quadratisch. Praktisch. Gut.” herausstelle. Dies könne auch dazu führen, dass die Entscheidung der Verbraucher, die Schokolade zu erwerben, durch die quadratische Form der Verpackung bestimmt wird, weil die Verbraucher darin einen Hinweis auf die Herkunft der Schokolade aus einem bestimmten Unternehmen sehen und damit bestimmte Qualitätserwartungen verbinden.

Auf all das komme es aber bei der Bestimmung des zweiten Schutzhindernisses nicht maßgeblich an, so der Erste Senat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 23.07.2020.

Entscheidend sei vielmehr, dass die quadratische Form der für Ritter Sport eingetragenen Verpackung weder einen besonderen künstlerischen Wert habe noch zu bedeutenden Preisunterschieden gegenüber ähnlichen Produkten führe. Dafür, dass die quadratischen Verpackungen der darin enthaltenen Schokolade einen besonderen Wert verleihen würden, gebe es schlichtweg keine Anhaltspunkte.

Kein LILA-Quadrat

Ritter Sport bleibt also auch künftig die einzige quadratische Schokolade. Lila wird diese aber auch weiterhin kaum sein. Denn hier hält wiederum die Konkurrenz das Monopol in Form einer noch älteren eingetragenen Farbmarke.

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Björn Kreische, LL.M. (University of Cape Town)
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