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Rechtsanwalt Kreische Karlsruhe

Amazon lagert „Davidoff“ nicht markenverletzend

April 8th, 2020 Posted by Allgemein 0 thoughts on “Amazon lagert „Davidoff“ nicht markenverletzend”

Stellt die bloße Lagerung markenverletzender Waren im Rahmen eines Online Marktplatzes eine Markenverletzung dar? Die klare Antwort des Europäischen Gerichtshofs: NEIN.

Cotys Klage verduftet

Was war passiert?

Das deutsche Kosmetikunternehmen Coty, das u.a. auch eine Lizenz an der Unionsmarke „Davidoff“ hält, hatte zwei Unternehmen des Amazon-Konzerns auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt. Ein Drittanbieter hatte auf dem Amazon-Marketplace Flakons des Duftes “Davidoff Hot Water” ohne Zustimmung von Coty verkauft. Statt aber nur den Drittanbieter in Anspruch zu nehmen, sah Coty sich auch durch Amazon in seinen Markenrechten an „Davidoff“ beeinträchtigt. Coty’s Begründung: Auch die Lagerung und der Versand des Parfums durch Amazon sei markenverletzend.

Dieser Argumentation mochte der Europäische Gerichtshof nicht folgen (Urteil vom 02.04.2020, Az.: C-567/18). Denn eine Lagerung könne Markenrechte nur dann verletzen, wenn der Lagernde ebenso wie der Verkäufer den Zweck verfolge, die Waren zum Verkauf anzubieten oder in den Verkehr zu bringen.

Dies war hier aber nicht der Fall. Amazon hatte die Waren lediglich verpackt und versandt. Von der Markenrechtsverletzung selbst hatte Amazon keine Kenntnis.

Rauchzeichen für Coty

Ganz so rein ist die Luft für Amazon dann aber doch noch nicht. Denn die Obersten Richter auf dem Kirchberg-Plateau in Luxemburg wiesen in ihrer Entscheidung auch darauf hin, dass andere Rechtsvorschriften des Unionsrechts, insbesondere diejenigen zum elektronischen Geschäftsverkehr und zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, ein gerichtliches Vorgehen gegen einen Mittler gestatten, der es einem Wirtschaftsteilnehmer ermöglicht hat, eine Marke rechtswidrig zu benutzen.

Ein Wink mit dem Zaunpfahl also für Coty‘s Anwälte, um das nächste langwierige Klageverfahren zu starten. Bereits der Rechtsweg bis zur Entscheidung des EuGH hatte knapp 6 Jahre gedauert.

Rechtsanwalt Kreische Karlsruhe

Björn Kreische, LL.M. (University of Cape Town)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Simone Uhlig Arbeitsrecht Karlsruhe

Arbeitgeber aufgepasst! Am 31.03.2020 endet eine wichtige Frist!

März 4th, 2020 Posted by Könnte wichtig sein 0 thoughts on “Arbeitgeber aufgepasst! Am 31.03.2020 endet eine wichtige Frist!”

Karlsruhe, 04.03.2020 (SU).

Am 31.03.2020 endet der gesetzliche Übertragungszeitraum für den Urlaub. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungsjahres den Arbeitnehmer aufzufordern, Urlaub zu nehmen und ihn darüber hinaus klar und rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass andernfalls der Urlaub mit Ablauf des Übertragungszeitraumes erlischt.

Sollten Sie hierfür ein entsprechendes Schreiben an ihre Arbeitnehmer wünschen, sprechen Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Uhlig jederzeit gerne an!

Urlaubssrecht Susanne Uhlig Rechtsanwalt

Dr. Simone Uhlig
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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