Arbeitgeber aufgepasst! Am 31.03.2020 endet eine wichtige Frist!
März 4th, 2020 Posted by Alex Raquet Könnte wichtig sein 0 thoughts on “Arbeitgeber aufgepasst! Am 31.03.2020 endet eine wichtige Frist!”Karlsruhe, 04.03.2020 (SU).
Am 31.03.2020 endet der gesetzliche Übertragungszeitraum für den Urlaub. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungsjahres den Arbeitnehmer aufzufordern, Urlaub zu nehmen und ihn darüber hinaus klar und rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass andernfalls der Urlaub mit Ablauf des Übertragungszeitraumes erlischt.
Sollten Sie hierfür ein entsprechendes Schreiben an ihre Arbeitnehmer wünschen, sprechen Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Uhlig jederzeit gerne an!
Dr. Simone Uhlig
Fachanwältin für Arbeitsrecht