Posts tagged "Hinweispflicht"

Rechtsanwalt Kreische Karlsruhe

Vorsicht: Fehlende EINWEG – Verpackungshinweise sind abmahnbar

Mai 7th, 2020 Posted by Allgemein 0 thoughts on “Vorsicht: Fehlende EINWEG – Verpackungshinweise sind abmahnbar”

Firmen, die der Pfandpflicht unterliegende Einweg-Getränke verkaufen, sind verpflichtet, in der Verkaufsstelle deutlich sichtbar und lesbar mit dem Schriftzeichen „EINWEG“ darauf hinzuweisen, dass diese Verpackungen nach der Rückgabe nicht wiederverwendet werden.

Auch der Ort des Hinweises ist natürlich preußisch verbindlich geregelt: Er muss auf Informationstafeln oder -schildern angebracht werden, die sich in unmittelbarer Nähe zu den Einweggetränkeverpackungen befinden.

So will es das Verpackungsgesetz.

Dass die Überwachung und Einhaltung solch detaillierter gesetzlicher Informationspflichten aber nicht nur der behördlichen Kontrolle unterliegt, hat nun das Oberlandesgericht Köln in seinem Hinweisbeschluss vom 09.04.2020 festgestellt (Az.: 6 U 292/19 – der Volltext wurde noch nicht veröffentlicht).

Hiernach beinhaltet eine Zuwiderhandlung gegen die nach § 32 Verpackungsgesetz bestehenden Hinweispflichten zugleich einen Wettbewerbsverstoß.

Will heißen:

Auch Wettbewerbsvereine oder Mitbewerber können das Fehlen entsprechender Hinweise kostenpflichtig abmahnen und Unterlassungsansprüche geltend machen.

Rechtsanwalt Kreische Karlsruhe

Björn Kreische, LL.M. (University of Cape Town)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



Simone Uhlig Arbeitsrecht Karlsruhe

Neue Rechtsprechung zum Urlaubsrecht

Juli 3rd, 2019 Posted by Allgemein 0 thoughts on “Neue Rechtsprechung zum Urlaubsrecht”
Karlsruhe, 03.07.2019 (SU).

Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers erlischt nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (Urteil vom 19.02.2019, AZ 9 AZR 541/15) in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen Urlaubsanspruch und den Verfall hingewiesen hatte.

Diese Hinweispflicht des Arbeitgebers bezieht sich nach einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Köln (Urteil vom 09.04.2019, Az.: 4 Sa 242/18), nicht nur auf das laufende Kalenderjahr, sondern auch auf den Resturlaub aus den vorangegangenen Jahren.

Falls Sie Rückfragen zu dieser Entscheidung oder zur Formulierung und Gestaltung rechtswirksamer Arbeitsverträge haben, sprechen Sie uns jederzeit gerne an!

Urlaubssrecht Susanne Uhlig Rechtsanwalt

Dr. Simone Uhlig
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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