Ausweitung des Förderprogramms Start-up BW Pro-Tect
April 20th, 2020 Posted by Alex Raquet Allgemein 0 thoughts on “Ausweitung des Förderprogramms Start-up BW Pro-Tect”Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg weitet zur Unterstützung durch die Corona-Pandemie betroffener Start-ups sein Förderprogramm Start-up BW Pre-Seed aus und schafft das Förderprogramm „Start-up BW Pro-Tect„.
Hiermit soll Start-ups die Möglichkeit gegeben werden, kurzfristige Liquiditätsengpässe bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überbrücken. Start-up BW Pro-Tect ermöglicht Start-ups, die bereits erfolgreich eine erste Finanzierungsrunde beendet haben, erneut einen rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 200.000 Euro zu beantragen.
Folgende Rahmenbedingungen müssen hierfür erfüllt sein:
- Der zusätzliche Liquiditätsbedarf muss aufgrund negativer Effekte bedingt durch die Corona-Pandemie entstanden sein.
- Die Gründung des Start-ups darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
- Es wurden noch keine Gewinne ausgeschüttet (Gemäß Artikel 22 AGVO).
- Grundsätzlich darf noch nicht mehr als 2 Millionen Euro Eigenkapital aufgenommen worden sein.
- Es handelt sich um ein wachstumsorientiertes Geschäftsmodell, welches im Kern von innovativen Produktentwicklungen oder Anwendungen getragen wird (beispielsweise KI-Anwendungen, Plattformtechnologien, E-Commerce, Smart-Green-Technologien, Industrie 4.0 oder Life Sciences).
- Die Empfehlung sowie die Begleitung des Start-ups erfolgt durch einen Partner. In Karlsruhe unterstützt das CyberForum e.V. interessierte Start-ups bei der Antragstellung.
- Private Ko-Investoren übernehmen mindestens 20 Prozent der Start-up-Finanzierung zu gleichen Konditionen wie das Land Baden-Württemberg.
- Die Berechnungsgrundlage für den Finanzierungsbedarf ist der „Cashburn“, also die fortlaufenden zahlungswirksamen Kosten abzüglich etwaiger Umsätze der nächsten sechs Monate.
Mit dem Antrag auf eine Förderung mit Start-up BW Pro-Tect sind folgende Unterlagen vorab beim Partner einzureichen:
- Pitch Deck
- Captable und letzte Vertragsdokumentation
- Letzter Jahresabschluss sowie die beiden letzten vorliegenden betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)
- Termsheet und Letter of Interest (soweit vorhanden)
Florian Schildge
Rechtsanwalt