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Simone Uhlig Arbeitsrecht Karlsruhe

Neue Rechtsprechung zum Urlaubsrecht

Juli 3rd, 2019 Posted by Allgemein 0 thoughts on “Neue Rechtsprechung zum Urlaubsrecht”
Karlsruhe, 03.07.2019 (SU).

Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers erlischt nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (Urteil vom 19.02.2019, AZ 9 AZR 541/15) in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen Urlaubsanspruch und den Verfall hingewiesen hatte.

Diese Hinweispflicht des Arbeitgebers bezieht sich nach einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Köln (Urteil vom 09.04.2019, Az.: 4 Sa 242/18), nicht nur auf das laufende Kalenderjahr, sondern auch auf den Resturlaub aus den vorangegangenen Jahren.

Falls Sie Rückfragen zu dieser Entscheidung oder zur Formulierung und Gestaltung rechtswirksamer Arbeitsverträge haben, sprechen Sie uns jederzeit gerne an!

Urlaubssrecht Susanne Uhlig Rechtsanwalt

Dr. Simone Uhlig
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Simone Uhlig Arbeitsrecht Karlsruhe

Aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsrecht: Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer über nicht genommenen Urlaub aufklären

Februar 20th, 2019 Posted by Könnte wichtig sein 0 thoughts on “Aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsrecht: Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer über nicht genommenen Urlaub aufklären”
Karlsruhe, 20.02.2019 (SU).

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nur dann zum Jahresende erlischt, wenn der Arbeitnehmer zuvor von seinem Arbeitgeber über den konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt wurde und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

Nach Ansicht der Erfurter Richter könne der Verfall von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers in der Regel nur dann eintreten, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret dazu aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen und ihn klar und rechtzeitig darauf hingewiesen habe, dass der Urlaubsanspruch anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahrs oder Übertragungszeitraums erlischt,  BAG Urteil vom 19.02.2019  (Az.: 9 AZR 541/15).

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Dr. Simone Uhlig
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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