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Rechtsanwalt Kreische Karlsruhe

LG Hamburg: FACEBOOK muss Profilseite löschen

April 27th, 2020 Posted by Allgemein 0 thoughts on “LG Hamburg: FACEBOOK muss Profilseite löschen”

Gemäß eines Urteils des Hamburger Landgerichts muss Facebook eine automatisch generierte Profilseite eines Unternehmens löschen, wenn das betroffene Unternehmen hierfür keine Einwilligung erteilt hat und die Profilseite auch von Nicht Facebook-Mitgliedern frei einsehbar ist.

Was war passiert?

Eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei hatte zufällig bemerkt, dass auf Facebook ein Profil mit ihrem Namen, Kontaktanschriften und Fachgebieten eingerichtet worden war. Facebook selbst hatte dieses Profil als nicht-offizielle Seite generiert – ein automatischer Prozess des sozialen Netzwerks, der immer dann erfolgt, wenn ein Unternehmen über kein Facebook-Profil verfügt und ein Nutzer das Unternehmen dort sucht.

Die hanseatischen Anwälte fühlten sich durch diese Veröffentlichung u.a. in ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Denn sie hatten der Verwendung und Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten nicht zugestimmt.

Facebook dagegen sah sich im Recht. So seien die nicht von den Unternehmen verwalteten Seiten eine wichtige öffentliche Informationsquelle, vergleichbar mit auf Google oder den Gelben Seiten abrufbaren Profilen. Auch habe man die inoffiziellen Seiten hinreichend als solche für den Verkehr gekennzeichnet.

Beiden Argumenten des Zuckerberg Konzerns mochten die Hamburger Richter jedoch nicht folgen. Zur Begründung verwies das Landgericht dabei auf die Vorschriften der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Hiernach dürfen personenbezogene Daten nur dann ohne Einwilligung des Betroffenen erhoben werden, wenn ein berechtigtes Interesse des Verarbeitenden vorliegt, welches das Interesse des Betroffenen am Schutz seiner Daten überwiegt.

An einem solchen überwiegenden Interesse fehlte es auf Seiten von Facebook nach Ansicht der Hamburger Richter.

Vorliegend habe Facebook bereits die Profilseite über die Hamburger Anwälte nicht hinreichend als „Inoffiziell Seite“ gekennzeichnet. Facebook sei auch kein Suchdienst oder ein Branchenverzeichnis, sondern in erster Linie soziales Netzwerk.

Hinzu komme, dass das Unternehmensprofil nicht nur von Inhabern eines Facebook-Accounts, sondern von allen Internetnutzern öffentlich einsehbar war. Ein erheblicher Teil dieser Nutzer sei mit den Gepflogenheiten bei Facebook aber nicht vertraut und gehe bei der angegriffenen Darstellung irrig davon aus, dass es sich um ein mit Zustimmung der Anwälte errichtetes Profil handele. Bei dieser Art der Verwendung der Daten überwiegen die Interessen der Kanzlei, im Rahmen ihrer Berufsausübung nicht gegen den eigenen Willen mit Facebook in Verbindung gebracht zu werden. So die Hamburger Zivilkammer, die Facebook verurteilte, die auf ihrem Portal veröffentlichte Profilseite der Anwälte zu löschen.

Das Urteil des LG Hamburg vom 13.02.2020 (Az.: 312 O 372/18) ist im hier im Volltext abrufbar.

Rechtsanwalt Kreische Karlsruhe

Björn Kreische, LL.M. (University of Cape Town)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Kreische Karlsruhe

DS-GVO : Der Countdown läuft. Nur noch 4 Monate….

Januar 13th, 2018 Posted by Könnte wichtig sein 0 thoughts on “DS-GVO : Der Countdown läuft. Nur noch 4 Monate….”
Karlsruhe, 13.01.2018 (BK).

Bereits im Mai 2018 werden die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz, mit dem diese Verordnung in Deutschland umgesetzt wird, in Kraft treten. Verletzungen der gesetzlichen Pflichten zum Datenschutz können dann von den Aufsichtsbehörden mit einem Bußgeld von bis zu 20 Millionen EUR bzw. 4% des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens geahndet werden.

Die neuen gesetzlichen Vorschriften weichen signifikant von den bisherigen Vorgaben ab und beinhalten weitreichende neue datenschutzrechtliche Pflichten für Unternehmen.
Um erst gar nicht in den Fokus einer zuständigen Aufsichtsbehörde zu kommen, sollte man folgende Fragen rechtzeitig für sich beantworten und ggf. handeln:

Werden personenbezogenen Daten in meinem Unternehmen verarbeitet? An welcher Stelle in meinem Unternehmen und durch wen geschieht dies? Geschieht dies (auch) durch Außenstehende für mein Unternehmen?

  • Wurden die entsprechenden Personen bereits auf die Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet und ist die Geschäftsführung ausreichend über die neue Rechtslage informiert?
  • Benötigt mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten und ist er schon bestellt?
  • Hat mein Unternehmen bereits ein Verzeichnis seiner Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des bereits bestehenden Datenschutzrechts erstellt und ist dieses Verzeichnis bereits an die neuen gesetzlichen Erfordernisse angepasst?
  • Hat mein Unternehmen bereits Datenschutzerklärungen auf der Grundlage des bereits bestehenden Datenschutzrechts erstellt und sind diese Erklärungen bereits an die neuen gesetzlichen Informationspflichten angepasst?
  • Hat mein Unternehmen wirksame Einwilligungen in den Erhalt von Werbung nach dem geltenden Recht und erfüllt die Einholung der Einwilligung bereits die neuen gesetzlichen Vorgaben?
  • Wie stelle ich in meinem Unternehmen sicher, dass Betroffene von der Verarbeitung ihrer Daten rechtzeitig und umfassend die geschuldete Auskunft über die Verarbeitung durch mein Unternehmen erhalten?
  • Kann mein Unternehmen auf Anfrage der Aufsichtsbehörden schnell und ausreichend nachweisen, dass die entsprechende Datenverarbeitung rechtskonform und technisch insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit auf dem aktuellen Stand der Technik erfolgt?
  • Was leistet die Technik meines Unternehmens im Hinblick auf die Portabilität personenbezogener Daten zur Meldung an die Aufsichtsbehörden oder auf zur Erfüllung der Ansprüche der Betroffenen?
  • Ist mein Unternehmen verpflichtet abzuschätzen, welche Folgen seine Verarbeitung für die Rechte der Betroffenen haben kann und ist diese Abschätzung nachweisbar bereits erfolgt?

Wir beraten Sie gerne, um Sie und Ihr Unternehmen optimal auf die neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen vorzubereiten. Zugleich zeigen wir Ihnen aber auch Chancen auf, die sich Ihrem Unternehmen durch die neue Gesetzeslage ebenfalls eröffnen.

Gern erstellen wir Ihnen auch ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

Sprechen Sie uns einfach an.

Björn Kreische, LL.M. (University of Cape Town)

Björn Kreische, LL.M. (University of Cape Town)

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